Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Umwandlung von Sachleistungen: Wir prüfen, welche Leistungen Ihnen zustehen – und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Viele Familien zahlen Betreuung aus eigener Tasche, obwohl ihnen Leistungen zustehen. Das liegt selten am Geld und fast immer an der Unübersichtlichkeit. Wir schauen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen, was möglich ist.

Diese Wege gibt es
Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Betrag zur Verfügung, der ausschließlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote gedacht ist – genau für das, was wir tun. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet. Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Übertragungsfrist.
Verhinderungspflege nach Paragraf 39 SGB XI
Wenn die pflegende Person eine Pause braucht – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Durchatmen -, übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzbetreuung. Auch stundenweise.
Umwandlung von Pflegesachleistungen
Wer den Pflegedienst nicht vollständig ausschöpft, kann einen Teil des Budgets in Betreuungsleistungen umwandeln. Das ist einer der am seltensten genutzten Wege – und einer der wirksamsten.
Selbstzahlung
Ohne Pflegegrad oder für Leistungen außerhalb der Kassenerstattung rechnen wir zu festen Stundensätzen ab. Sie erhalten vorab eine schriftliche Übersicht, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Warum hier keine Beträge stehen
Die Sätze der Pflegeversicherung ändern sich regelmäßig. Statt veralteter Zahlen sagen wir Ihnen im Gespräch, was aktuell gilt und was in Ihrem Fall tatsächlich ankommt.
So gehen wir vor
- Bestandsaufnahme. Welcher Pflegegrad liegt vor, welche Leistungen laufen bereits, was wird nicht genutzt?
- Anspruch prüfen. Wir rechnen durch, welche Kombination für Sie das meiste herausholt.
- Anträge stellen. Formulare füllen wir gemeinsam aus – wir wissen, worauf die Kassen achten.
- Direkt abrechnen. Wir rechnen anschließend mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Noch kein Pflegegrad?
Dann ist das der erste Schritt. Wie ein Antrag läuft und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten, lesen Sie auf der Seite Pflegeberatung – begleiten tun wir Sie dabei ohnehin.
Anspruch prüfen lassen
Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten am Telefon, ob sich ein Termin lohnt.